Erfolge

Tatsächliche Erfolgsmeldungen in Bezug auf den Abbau religiöser Diskriminierung in Deutschland gibt es bisher nicht.

Obwohl die Zahlen der Gläubigen beider Konfessionen stetig sinken, sorgt die vielfältige Verquickung von Staat und Kirche für einen äußerst wirksamen Lobbyismus zu Gunsten von Diakonie und Caritas. Schon seit 1919 vermeidet die Politik, dem verfassungsrechtlichen Auftrag nachzukommen und die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen (siehe 100 Jahre Verfassungsbruch). Das Betriebsverfassungsgesetz, mit seinen Ausnahmeregelungen für religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften, stammt aus dem Jahr 1952 und auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006 ermöglicht den Kirchen weiterhin diskriminierende Regelungen im Arbeitsrecht zu erlassen. Geht doch einmal eine juristische Auseinandersetzung so weit, dass eine grundsätzliche Klärung in Aussicht steht, greifen die kirchlichen Arbeitgeber in die gut gefüllten Kassen und streben außergerichtliche Vergleiche an. Das schafft starke persönliche Anreize für klagende Mitarbeitende, das nervenaufreibende Verfahren mit seinen hohen finanziellen Risiken frühzeitig zu beenden.  

  • Erfolge hatten zwei Klagen vor dem europäischen Gerichtshof, der das kirchliche Arbeitsrecht in den konkreten Fällen als verbotene Diskriminierung wertete. Ob und wie das die deutsche Rechtsprechung verändert, bleibt allerdings abzuwarten.
  • Als Erfolg sehen wir auch, wenn Kommunen ihre Steuerungsmöglichkeiten nutzen, zum Beispiel über die Vergabe von Trägerschaften, um religiöse Diskriminierung mit Hilfe von Steuergeldern zu verhindern.
  • Und persönliche Erfolge haben zunehmend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich gegen selbst erlebte Ungerechtigkeit wehren. In vielen Fällen scheuen die Arbeitgeber den öffentlichen Konflikt, denn längst ist klar, dass es in der Gesellschaft kaum noch als legitim empfunden wird, was durch den „dritten Weg“ im kirchlichen Arbeitsrecht legal möglich ist.

Wegweisende Urteile

Darauf zu warten, dass die Kirchen die bestehenden Diskriminierungen von sich aus beenden, widerspricht der historischen Erfahrung:
Noch nie in der deutschen Geschichte haben Kirchen Privilegien freiwillig und aus Einsicht aufgegeben.

Darum scheint der beste Weg zu sein, bei jeder sich bietenden Gelegenheit über den Klageweg juristische Klärungen anzustreben. Dabei gab es bereits Teilerfolge.


Kommunale Entscheidungen

Als Auftraggeber von Sozialleistungen spielen die Kommunen eine entscheidende Rolle für die Arbeitswelt der Beschäftigten in sozialen Einrichtungen. Die öffentliche Jugendhilfe kann darauf achten, dass in ihrem Einflussbereich diskriminierungsfrei gearbeitet wird. Bislang ist den Entscheidungsträgern oft nicht bewußt, was ein Trägervertrag mit Caritas und Diakonie im Konfliktfall bedeuten kann.


Persönlicher Widerstand

In der direkten Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber lassen sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer manchmal gute persönliche Lösungen erzeugen.

Gerade Fälle die in der Öffentlichkeit für ein schlechtes Ansehen der Kirchen sorgen würden, werden möglichst unauffällig durch Zugeständnisse (oft kombiniert mit Verschwiegenheitsklauseln), einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrags (oft kombiniert mit Abfindungen) oder auch durch außergerichtliche Vergleiche „befriedet“.

Fatal daran ist: Denjenigen kritischen Angestellten, deren persönliche Lage es erlaubt einen arbeitsrechtlichen Konflikt auch durch mehrere Instanzen durchzustehen, werden Auswege geboten, die individuelle Vorteile bieten.

So positiv das für die betreffende Person ist, stabilisiert es die bestehenden Ungerechtigkeiten im Arbeitsrecht, beschwichtigt den öffentlichen Diskurs und verhindert faire Regelungen für Menschen, die auf die Arbeit in Diakonie oder Caritas angewiesen sind und die nicht ebenso entschieden gegen Diskriminierung vorgehen können.