Was ist GerDiA
Die sozialen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft werden in der Öffentlichkeit stets als Pluspunkt für die Kirchen wahrgenommen. Was viele Menschen nicht wissen: Das finanzielle Engagement der Kirchen hält sich in engen Grenzen, viele Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Altenheime werden zu 100% aus öffentlichen Mitteln unterhalten. Auch Kindergärten, die am ehesten als kirchliche Aushängeschilder gelten, werden nur zum geringsten Teil kirchlich finanziert.
Dafür ist der kirchliche Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse umso größer. Denn dort gilt ein eigenes Arbeitsrecht, das zahlreiche Grundrechte der Beschäftigten einschränkt und insbesondere Konfessionslose diskriminiert.
Das System des kirchlichen Arbeitsrechts – auch „Dritter Weg“ genannt – und die damit einhergehenden Probleme werden im Überblick dargestellt, in der FAQ-Liste werden grundlegende Fragen zu Einzelaspekten behandelt.
Auf die Studie der Politologin Corinna Gekeler „Loyal dienen – Diskriminierendes Arbeitrecht bei Caritas, Diakonie und Co.“ baute die Kampagne 2012 auf. Inzwischen hat sich GerDiA als dauerhaftes Projekt etabliert.
Seitdem hat sich die Lage für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen nicht gebessert. Zugenommen hat jedoch die Wahrnehmung der Problematik und der öffentliche Diskurs, auch durch richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichtes. Kleine Erfolge beseitigen dabei noch nicht das grundlegende Problem der Verflechtung zwischen Staat und Kirche.
Mit GerDiA wollen wir Informationen bereitstellen, durch Falldarstellungen die Bedeutsamkeit des Themas aufzeigen, politischen Einfluss nehmen und praktische Unterstützung für Betroffene anbieten.
Ingrid Matthäus-Maier hat in ihrer vielbeachteten Rede in Köln das Thema verdeutlicht: