Verletzung der Loyalitätspflicht durch neue Lebenspartnerschaft
Die Diözese Augsburg der katholischen Kirche lässt eine ihrer Angestellten, eine Kirchenmusikerin, von einer Detektei überwachen. Die Frau ist aufgefallen, da sie sich einer Versetzung verweigerte. Da sich bei der Bespitzelung herausstellt, dass die geschiedene Frau in Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebt, konnte ihr problemlos wegen der sog. Verletzung ihrer Loyalitätspflicht gekündigt werden.