Vergleich zwischen den Agaplesion-Kliniken und einem konfessionsfreien Arzt

Als Erfolg bewertet der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) den Vergleich zwischen der Agaplesion, Frankfurter Diakoniekliniken gGmbH und einem konfessionslosen Arzt. Dieser erhält 5000 Euro Entschädigung, da seine Bewerbung auf eine Stelle als Arzt aufgrund seiner Konfessionslosigkeit abgelehnt worden war.

„Der IBKA sieht darin ein Schuldeingeständnis und einen Meilenstein auf dem Weg zur Abschaffung des diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrechts“,

sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

„Wir gehen davon aus, dass der Fall ordentlich Rückenwind für das Egenberger-Verfahren bringen wird“,

so Hartmann weiter im Hinblick auf einen ähnlich gelagerten Fall, der derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.

Hintergrund:

Der Arzt in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Thomas K. hatte sich 2013 bei der Agaplesion, Frankfurter Diakoniekliniken gGmbH auf eine Stelle als Assistenzarzt für die Zentrale Notaufnahme beworben. Er war mit dem Hinweis „Ich habe ein Problem mit dem Austritt aus der Kirche, das ist bei uns ein klares Ausschlusskriterium“ abgelehnt worden. Daraufhin klagte er wegen Verstoßes gegen das AGG. Der Fall wurde vom Amtsgericht Frankfurt in erster Instanz abgewiesen und ruhte danach, weil vor dem Europäischen Gerichtshof ähnlich gelagerte Fälle anhängig waren.

Einer dieser Fälle ist der „Egenberger-Fall“. Vera Egenberger hatte gegen das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. geklagt, da sie aufgrund ihrer Konfessionslosigkeit in einem Bewerbungsverfahren um eine Stelle als Referentin in einem Projekt zur Antirassismuskonvention abgelehnt wurde. Im Herbst 2018 gab ihr der Europäische Gerichtshof Recht (EuGH, 17.04.2018 – C-414/16). Gegen das daraufhin ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts (8 AZR 501/14 v. 25.10 2018) ist die Diakonie erneut nach Karlsruhe gezogen, wo der Fall derzeit bearbeitet wird.

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten hat Thomas K. in seinem Rechtsstreit gegen die diskriminierende Behandlung von Beginn an unterstützt. Thomas K. hat angekündigt, das gesamte Geld aus dem Vergleich für die politische Arbeit gegen religiöse Diskriminierung zu spenden. Bestärkt hat ihn in dieser Entscheidung

„die Erfahrung, wie selbstverständlich ich bei der Agaplesion aussortiert worden bin und die Erfahrung, wie tendenziös bei Gericht mit solchen Fällen umgegangen wird“.

Zum Originalartikel des IBKA

Vera Muth greift das Thema in einem MIZ-Artikel auf:
Kirchliches Arbeitsrecht weiter umkämpft

Corinna Gekeler, die Autorin der Studie „Loyal dienen“, hat zu diesem Fall schon 2014 einen Artikel im Humanistischen Pressedienst verfasst.

Die Gewerkschaft ver.di sieht die Personalpolitik von Agaplesion ebenfalls kritisch:

Da sich Agaplesion auf den kircheneigenen „Dritten Weg“ beruft, bestehen hier fast nirgendwo Tarifverträge. In den ausgegliederten Servicegesellschaften wird allzu oft gar der „Erste Weg“ – also die einseitige Festsetzung der Einkommens- und Arbeitsbedingungen durch das Management – praktiziert.

ver.di in den sozialen Netzwerken
August 7, 2019

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