Homosexualität als Verletzung der Loyalitätspflicht
Der Fall einer Raumpflegerin aus Oberhausen
Im November 2010 wird ein Fall bekannt, in dem die katholische Kirche einer Frau kündigt, die eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingegangen ist. Die Frau arbeitete nach den Betriebszeiten als Raumpflegerin in einem Kindergarten.