Entlassung einer Kindergartenleiterin – Stadt kündigt Trägervertrag
Der Fall einer Kindergärtnerin aus Rauschendorf (Königswinter)
Frau Knecht (47) ist leitende Angestellte in einem katholischen Kindergarten. Nachdem sie sich von ihrem Mann getrennt hat, zieht sie irgendwann bei ihrem neuen Partner ein. Da sie sich so nicht an die ihr obliegenden katholischen Loyalitätspflichten gehalten hat, die sie durch Unterzeichnung ihres Arbeitsvertrages akzeptierte, bekommt sie die Kündigung. Pfarrer Udo Maria Schiffers äußert, dass Frau Knecht eine Vorbildfunktion habe. Nicht dass sie sich von ihrem Mann getrennt habe, sei Anlass gewesen, sondern der Einzug bei ihrem neuen Partner. Dies entspricht einer zeitgemäßeren Regel, die sich die katholische Kirche ausgedacht hat, um nicht wegen altmodischer sittlicher Vorstellungen anzuecken: Eine Scheidung gilt erst dann als Scheidung und somit „Ehebruch“, wenn sich der oder die Geschiedene in der Öffentlichkeit so verhält, dass ersichtlich ist, dass eine neue Partnerschaft eingegangen wurde.
Die Möglichkeit, einen Auflösungsvertrag zu unterzeichnen und so in einer anderen katholischen Einrichtung arbeiten zu können, lehnt Frau Knecht ab. Sie reicht eine Kündigungsschutzklage ein. Die Stadt Königswinter entschließt sich aufgrund der Empörung, auch unter der Elternschaft, dem Erzbistum Köln den Trägervertrag zu kündigen. Die Trägerschaft wird vom evangelischen Christlichen Jugenddorfwerk Deutschland (CJD), übernommen. „Ehebruch“ ist in evangelischen Kirchen nicht zwangsläufig ein Kündigungsgrund, wenn auch evtl. ein Versetzungsgrund.