Keine Anstellung einer Sikh
Der Fall einer verhinderten Putzfrau aus Stade
Die dem Sikkhismus angehörende Jaswinder Kaur arbeitet im Rahmen eines 1-Euro-Jobs in der Küche des evangelischen Johannis-Kindergartens in Stade. Sie putzt und kocht und betreut die Kinder beim Essen. Formell „zugehörig“ ist die Frau jedoch der Volkshochschule, die als Träger der 1-Euro-Maßnahme fungiert. Als Frau Kaur sich beim gleichen Kindergarten um eine Anstellung als Reinigungskraft bewirbt, wird sie wegen ihrer Religion abgelehnt. Jede Stelle, die von einer Kirche ausgeschrieben wird, sei als „kirchliche“ Arbeit zu verstehen und dürfe daher nur von Menschen ausgeübt werden, die der jeweiligen Kirche angehörten, so Superintendent Thomas Kück in einem Artikel des Stader Tageblattes vom 7. April 2012. Kück versucht sogar, der Regelung einen progressiven Anstrich zu verleihen, indem er hervorhebt, dass diese für den Pfarrer genauso gelte wie für die Putzfrau, die Kirche sich also bewusst gegen eine Hierarchisierung wende. Tatsächlich dürfte jedoch zwischen der Tätigkeit eines Pfarrers und der einer Putzfrau, was die Frage der „Verkündigungsnähe“ angeht, ein bedeutender Unterschied liegen.