Ablehnung eines religionsfreien IT-Administrators
Herr S. bewarb sich bereits vor einigen Jahren auf eine Stellenanzeige der Diakonie als IT-Administrator. Seine Unterlagen wurden ihm zurückgesandt mit der schriftlichen Begründung, er sei nicht Mitglied in einer evangelischen Kirche. Der IT-Fachmann war überrascht, nahm das aber hin.
Als Herr S. 2012 erneut auf Stellensuche ist, findet er in einer Zeitung eine Stelle, die zu 100% seinem Profil entspricht, er hätte „locker alle Anforderungen“ erfüllen können. Erst über das Internet erfährt er, dass auch diese Stelle wieder eine konfessionsgebundene ist. Herr S. will sich über ein Telefongespräch noch einmal vergewissern, ob eine Zugehörigkeit zur Kirche tatsächlich auch bei einer Stelle als IT-Administrator Voraussetzung sei. Er äußert seine Verwunderung darüber, denn eine solcher Zwang würde doch eigentlich dem Grundgesetz widersprechen. Als er noch anfügt, dass das ja so sei, als würde die Diakonie auch keine Schwarzen oder Behinderten anstellen, wird die Zuständige sehr ernst und gibt ihm die Auskunft, man sei eine diakonische, kirchliche Einrichtung und dürfe das, er könne das ja mal im Internet nachlesen.
Herr S.: „Ich war immer der Meinung, wir, also meine Eltern, haben nach dem Krieg einen Staat geschaffen mit einem Grundgesetz, das großartige Artikel enthält, insbesondere den Artikel 3 […] Warum darf eine Organisation wie die Kirche sich über dieses absolute, von allen Mitgliedern der Gesellschaft in Deutschland geschaffene und alle Mitglieder der Gesellschaft in Deutschland betreffende Gesetz hinwegsetzen?“