Homosexualität als Verletzung der Loyalitätspflicht

Katholische Kirche kündigt lesbischer Raumpflegerin Moralisch gefährdete Räume? Der Fall einer Raumpflegerin aus Oberhausen Im November 2010 wird ein Fall bekannt, in dem die katholische Kirche einer Frau kündigt, die eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingegangen ist. Die Frau arbeitete nach den Betriebszeiten als Raumpflegerin in einem Kindergarten.

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November 1, 2010

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Verletzung der Loyalitätspflicht durch neue Lebenspartnerschaft

Da sich bei der Bespitzelung herausstellt, dass die geschiedene Frau in Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebt, konnte sie problemlos wegen der sog. Verletzung ihrer Loyalitätspflicht gekündigt werden. Möglichkeiten des kirchlichen Arbeitsrechtes Die Diözese Augsburg der katholischen Kirche lässt eine ihrer Angestellten, eine Kirchenmusikerin, von einer Detektei überwachen. Die Frau ist aufgefallen, da sie sich […]

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September 2, 2009

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Nichtvermittelbarkeit einer konfessionsfreien Sozialpädagogin

Konfessionsfrei zu sein wird auch von der zuständigen Arbeitsagentur als persönlicher Makel betrachtet: Frau E. wird an eine spezielle Abteilung verwiesen, denn sie gilt in ihrer Gegend auf einmal als „nicht vermittelbar“, da sie keiner christlichen Kirche angehöre. Aus dem Erfahrungsbericht einer konfessionsfreien Pädagogin in einer überwiegend katholisch geprägten Gegend Als Frau E. erlebt, dass […]

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September 1, 2009

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