Jugendhilfeausschuß sieht wegen Diskriminierung Vertrauensverhältnis zerrüttet

Nach Entlassung der Kiga-Leiterin – Stadt Königswinter kündigt der Kirche

Bonner General-Anzeiger

Frau Knecht  ist leitende Angestellte in einem katholischen Kindergarten. Nachdem sie sich von ihrem Mann getrennt hat, zieht sie irgendwann bei ihrem neuen Partner ein. Da sie sich so nicht an die ihr obliegenden katholischen Loyalitätspflichten gehalten hat, die sie durch Unterzeichnung ihres Arbeitsvertrages akzeptierte, bekommt sie die Kündigung.

Die Möglichkeit, einen Auflösungsvertrag zu unterzeichnen lehnt Frau Knecht ab. Sie reicht eine Kündigungsschutzklage ein. Die Stadt Königswinter entschließt sich aufgrund der Empörung, auch unter der Elternschaft, dem Erzbistum Köln den Trägervertrag zu kündigen.

Die Trägerschaft wird später vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschland (Diakonie), übernommen. „Ehebruch“ ist in evangelischen Kirchen nicht zwangsläufig ein Kündigungsgrund, wenn auch evtl. ein Versetzungsgrund.
Die Grundproblematik der religiösen Diskriminierung von Arbeitnehmern besteht damit zwar weiter, denn auch die evangelische Kirche wendet ihr eigenes Arbeitsrecht an.

Einen kleinen Erfolg kann man jedoch in der erwachten Aufmerksamkeit des Jugendhilfeausschusses in Königswinter sehen, der dem diskriminierendem Verhalten des katholischen Trägers nicht nur tatenlos zusah.
Dazu der Bericht im Bonner General-Anzeiger.